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RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu beachten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 35
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71
Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift - …
Im Anschluß hieran durften ihnen Vorhalte aus Protokollen über frühere Aussagen gemacht werden (BGHSt 3, 281; RGSt 74, 35). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Dieses Verfahren, das der Vereinfachung der neuen Vernehmungsniederschrift dient, beachtet § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO und ist daher nicht zu beanstanden (RGSt 74, 35; LM § 69 Nr. 2).Die Verlesung seiner früheren Vernehmungsniederschriften, die der Wiederauffrischung seines Gedächtnisses diente, war daher sachgemäss und verstösst nicht gegen § 69 StPO, sondern entspricht ihm (Abs. 2; RGSt 74, 35; BGHSt 3, 281, 284).
Ein solches Verfahren verstösst gegen § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO und ist unzulässig (BGHSt 3, 281, 284; LM § 69 Nr. 2; RGSt 74, 35).
- BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf …
Schon aus diesem Grund war die Verwertung unzulässig (vgl. RGSt 74, 35; BGH JZ 1953, 121 mit Anmerkung Lay; BGH, Beschluß vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 = bei Holtz MDR 1981, 632 sowie ständige Rechtsprechung und einhellige Meinung in der Literatur).
- BGH, 16.12.1952 - 2 StR 736/51
Rechtsmittel
Diese Auffassung hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl u.a. RGSt 62, 147; 65, 273; 74, 35).Der Senat schließt sich ihr an; denn wie das Reichsgericht zutreffend in RGSt 74, 35 hervorhebt, begründet ein Vorhalt früherer Aussagen die Gefahr, daß der Zeuge sich durch seine früheren Bekundungen an seine bisherige Sachdarstellung gebunden fühlt, seine Unbefangenheit verliert, und dadurch die Wahrheitsfindung erschwert (vgl auch 1 StR 465/52 vom 11. November 1952 zum Abdruck bestimmt).
- BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57
Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne …
Der Sinn dieser Vorschrift ist, daß der Zeuge veranlaßt werden soll, unbeeinflußt durch Fragen, Vorhaltungen oder frühere Aussagen selbständig und zusammenhängend wiederzugeben, was er zur Sache weiß; daher hat es das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung für unzulässig erklärt, dem Zeugen, bevor er sich zur Sache äußert, Niederschriften über frühere polizeiliche Aussagen vorzuhalten oder vorzulesen (RGSt 62, 146; 74, 35; JW 1934, 173 Nr. 22; 1938, 658 Nr. 3; vgl auch BGH NJW 53, 35 zu § 69 StPO). - BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag
Ein solches Verfahren entspricht, wie in RGSt 74, 35 näher begründet ist, nicht der Vorschrift des § 69 StPO, nach welcher der Richter den Zeugen zu veranlassen hat, das, was ihm vom Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzuheben. - BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51
Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen …
Im übrigen lässt sich aus den Ausführungen der Revision nicht entnehmen, dass den Zeugen etwa nicht Gelegenheit gegeben worden wäre, sich im Zusammenhang zu äussern, wie es § 69 Abs. 1 Satz I StPO vorschreibt (vgl. RGSt 74, 35). - BGH, 17.03.1981 - 1 StR 113/81
Verlesung der richterlichen Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung - …
Die Niederschrift über die richterliche Vernehmung vom 14. Dezember 1979 hätte daher nicht gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO verlesen werden dürfen (RGSt 74, 35; BGH JZ 53, 121;… Löwe-Rosenberg-Meyer StPO 23. Aufl. § 69 Rdn. 4, 6, 16;… Kleinknecht StPO, 34. Aufl. § 69 Rdn. 4). - BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
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Die von der Revision angeführten Entscheidungen RGSt 74, 35 und BGHSt 3, 281 stehen der Auffassung des Senates nicht entgegen. - BGH, 12.05.1953 - 1 StR 794/52
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Danach haben der Staatsanwalt und der Verteidiger allerdings beanstandet, dass die Zeugin M. zunächst nicht veranlasst wurde, ihre Aussage im Zusammenhang zu machen, wie § 69 Abs. 1 StPO zwingend vorschreibt (RGSt 62, 147; 74, 35; BGHSt 3, 281, 284 und BGH in NJW 1953 S 35 Nr. 21). - BGH, 15.01.1958 - 2 StR 526/57
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- BGH, 23.11.1955 - 6 StR 122/55
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- BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
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